Rezeptanforderung
in der Frauenarztpraxis in Euskirchen
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie Wiederholungsrezepte und -verordnungen im Vorfeld vorzubestellen. Wir bieten Ihnen für die Anforderung von Folgerezepten folgende Möglichkeiten an:
- Online über das Rezeptformular
- vor Ort in unserer Praxis
Bitte beachten Sie
- Rezepte (auch E-Rezepte!) können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden bzw. wenn die Gesundheitskarte in diesem Quartal bereits eingelesen wurde. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
- Rezepte dürfen ohne Vollmacht nur persönlich abgeholt werden. Falls auch Familienangehörige oder Pflegedienste Rezepte abholen dürfen, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung.
- Es können nur Folgerezepte angefordert werden.